Fragen und Antworten

Was wir häufig gefragt werden:

Was kostet eine Bestattung in Hamburg durchschnittlich?

Eine Bestattung in Hamburg kostet durchschnittlich zwischen 3.000 und 7.000 Euro, stark abhängig von der gewählten Bestattungsart und den städtischen Gebühren. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Eigenleistungen des Bestatters (ab ca. 2.000,- Euro für eine Feuerbestattung), den Friedhofsgebühren (z. B. auf dem Friedhof Ohlsdorf) sowie Fremdkosten für ärztliche Dokumente, Floristik und Steinmetzarbeiten.

Die finanzielle Belastung durch eine Beisetzung ist ein Aspekt, der bei Angehörigen häufig große Unsicherheit auslöst, da es keinen pauschalen Festpreis geben kann. Die Gesamtkosten setzen sich vielmehr aus drei variablen Hauptsäulen zusammen, die bei der Planung sorgfältig berücksichtigt werden müssen:

  1. Eigenleistungen des Bestatters: Dieser Bereich umfasst alle direkten Dienstleistungen des Bestattungshauses Wolfgang J. Lenz. Dazu gehören die pietätvolle Abholung und Überführung, die hygienische Versorgung, die Einkleidung, die Stellung des Sarges oder der Urne sowie die umfassende Organisation der Trauerfeier. Wir legen hierbei Wert auf absolute Transparenz ohne versteckte Aufschläge.
  2. Amtliche Gebühren und Friedhofskosten: In Hamburg machen diese behördlichen Abgaben oftmals einen sehr signifikanten Anteil der Gesamtkosten aus. Die Hamburger Gebührenordnung (gültig für 2025/2026) regelt diese Kosten für alle städtischen Friedhöfe, kirchliche Friedhöfe haben Ihre eigenen Gebührensatzungen.
  3. Fremdauslagen: Hierunter fallen Kosten, die wir für Sie verauslagen, wie etwa die ärztliche Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung, die Kosten für Sterbeurkunden vom Standesamt, Zeitungsanzeigen, Trauerfloristik von unseren Partnern und die spätere Arbeit des Steinmetzes.

Um die Kostenbelastung transparent zu machen, finden Sie hier einen Auszug aus der offiziellen Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg für das Friedhofswesen am Beispiel gängiger Grabarten und Leistungen (wie auf den Friedhöfen Ohlsdorf oder Öjendorf):

  • Nutzungsgebühr Erdreihengrab (Sarg): 1.415,00 Euro
  • Beisetzungsgebühr eines Sarges: 895,00 Euro
  • Kapellennutzung (auf bezirklichen Friedhöfen): ab 98,00 Euro bis zu 267,00 Euro für 90 Minuten
  • Aufbewahrung in der Verstorbenenhalle (bis 3 Tage): 30,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigungen (z.B. Umbettung vor Frist): 199,00 Euro

Da jeder Abschied so individuell ist wie das Leben selbst, beraten wir Sie ausführlich in unserem Büro in der Pinneberger Chaussee 18a in Eidelstedt oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, um einen würdevollen Abschied zu gestalten, der exakt Ihren Wünschen und Ihrem Budget entspricht.

Wie lange habe ich in Hamburg Zeit für die Beisetzung (Bestattungsfrist)?

Hamburg ist das einzige Bundesland ohne feste gesetzliche Bestattungsfrist. Nach § 10 Abs. 1 HmbBestattG muss die Bestattung innerhalb von 10 Tagen nach Todesfeststellung lediglich veranlasst werden — die Beauftragung eines Bestatters genügt. Für die eigentliche Beisetzung gibt es keine starre Höchstfrist. Praktisch empfehlen wir eine Bestattung innerhalb von 2 Wochen; je nach Zustand des Verstorbenen sind auch 3 bis 4 Wochen möglich. Wichtig: Innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod muss der Verstorbene in eine Kühlhalle überführt werden — auf Wunsch erst nach einer Abschiednahme im familiären Rahmen zu Hause. Wir überwachen alle Fristen für Sie.

Die erste Zeit nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist emotional extrem belastend und von Ohnmachtsgefühlen geprägt. Gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber vor, dass bestimmte organisatorische Schritte sehr zeitnah geschehen müssen, um hygienische und ordnungsrechtliche Standards zu wahren.

Hamburg nimmt hier eine Sonderstellung ein: Als einziges Bundesland kennt die Hansestadt keine feste gesetzliche Bestattungsfrist. § 10 Abs. 1 HmbBestattG verpflichtet Angehörige lediglich dazu, die Bestattung innerhalb von 10 Tagen nach Todesfeststellung zu veranlassen — die Beauftragung eines Bestatters erfüllt diese Anforderung bereits vollständig. Wann die eigentliche Beisetzung stattfindet, kann danach in aller Ruhe geplant werden.

Eine praktische Orientierung: Wir empfehlen in der Regel eine Bestattung innerhalb von zwei Wochen. Je nach Zustand des Verstorbenen und den individuellen Bedürfnissen der Familie sind jedoch auch drei oder vier Wochen durchaus möglich.

Parallel dazu gilt unabhängig von der Bestattungsform eine hygienerechtliche Überführungsfrist von 36 Stunden: Der Verstorbene muss innerhalb dieses Zeitraums in eine Kühlhalle überführt werden. Das schließt jedoch eine Abschiednahme im häuslichen Umfeld nicht aus — wenn dies gewünscht ist, organisieren wir diese Möglichkeit für Sie, bevor die Überführung erfolgt.

Entscheiden Sie sich für eine Feuerbestattung, entspannt sich der Zeitplan für die Angehörigen zusätzlich. Da die Urne im Krematorium oder in unseren Räumlichkeiten sicher verwahrt wird, kann die anschließende Urnenbeisetzung — beispielsweise als Waldbestattung oder Seebestattung — mit deutlich mehr zeitlichem Spielraum geplant werden. Das gibt Hinterbliebenen die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen, Trauergäste aus dem Ausland anreisen zu lassen oder die Gedenkfeier nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Ausnahmen und Fristverlängerungen sind bei wichtigen Gründen — etwa laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen oder Verzögerungen bei der Urkundenbeschaffung — durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden möglich. Das Team von Wolfgang J. Lenz Bestattungen kümmert sich vollumfänglich um alle notwendigen Anträge, sodass Sie sich ganz Ihrer Trauer widmen können.

Welche Formalitäten und Dokumente muss ich bei einem Todesfall in Hamburg sofort regeln?

Bei einem Sterbefall zu Hause müssen Sie sofort einen Arzt (Hausarzt oder Notdienst unter 116117) rufen, der den Totenschein ausstellt. Danach kontaktieren Sie das Bestattungshaus Lenz (040 570 57 33). Für die Beurkundung beim Hamburger Standesamt benötigen wir den Personalausweis des Verstorbenen sowie personenstandsrechtliche Urkunden wie die Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, abhängig vom Familienstand.

Wenn ein Trauerfall in den eigenen vier Wänden eintritt, ist das Wichtigste, Ruhe zu bewahren. Die absolut erste und wichtigste Maßnahme ist die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung (Totenschein). Ohne dieses zentrale Dokument darf kein Bestatter in Deutschland eine Überführung vornehmen. Tritt der Tod hingegen in einem Krankenhaus, einem Hospiz oder einer stationären Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich das dortige Fachpersonal automatisch um die Benachrichtigung des Arztes und die Erstellung der Formulare.

Sobald wir den Verstorbenen in unsere Obhut übernommen haben, beginnt unsere Arbeit im Hintergrund. Um Sie von bürokratischen Lasten zu befreien, übernehmen wir die Anmeldung beim zuständigen Standesamt in Hamburg. Hierfür stellt der Gesetzgeber sehr genaue Anforderungen an die beizubringenden Originaldokumente, die sich strikt nach dem letzten Familienstand des Verstorbenen richten.

Bitte bereiten Sie, je nach Familienstand, folgende Dokumente im Original für uns vor

:

  • Grundsätzlich erforderlich: Der Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen sowie die ärztliche Todesbescheinigung.
  • Für Ledige: Hier wird zusätzlich zwingend die Geburtsurkunde benötigt.
  • Für Verheiratete: Neben der Geburtsurkunde muss die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden.
  • Für Geschiedene: Zusätzlich zur Heiratsurkunde wird das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Aktenzeichen verlangt.
  • Für Verwitwete: In diesem Fall benötigen wir neben der Heiratsurkunde auch die Sterbeurkunde des bereits vorausverstorbenen Ehepartners.

Optional zu diesen amtlichen Personenstandsurkunden benötigen wir die Versichertenkarte der Krankenkasse, Police-Unterlagen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sowie gegebenenfalls die Unterlagen zur Rentenversicherung. Wolfgang J. Lenz Bestattungen meldet den Verstorbenen bei den Kassen ab, beantragt für Ehepartner den sogenannten Rentenvorschuss (Überbrückungsgeld) und kündigt auf Wunsch auch laufende Abonnements, Mietverträge und digitale Mitgliedschaften.

Warum ist in Hamburg eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung Pflicht?

In Hamburg ist bei einer geplanten Feuerbestattung (Kremierung) eine zweite, zusätzliche Leichenschau durch einen Amtsarzt oder das Institut für Rechtsmedizin gesetzlich vorgeschrieben. Da der Körper bei der Einäscherung unwiederbringlich zerstört wird, stellt diese Untersuchung abschließend sicher, dass zweifelsfrei eine natürliche Todesursache vorliegt, bevor die Bestattung endgültig freigegeben wird.

‍Dieses Vorgehen ist eine juristische und forensische Besonderheit im deutschen Bestattungswesen und dient primär dem rechtlichen Schutz der Verstorbenen und der Gesellschaft. Während bei einer traditionellen Erdbestattung eine spätere gerichtliche Exhumierung zur Klärung eventuell offener oder neu aufgekommener Fragen zur Todesursache theoretisch möglich wäre, ist dies bei einer Feuerbestattung naturgemäß und faktisch ausgeschlossen, da mögliche Beweismittel durch das Feuer vernichtet werden.

Das zuständige Bezirksamt in Hamburg veranlasst daher vor der behördlichen Freigabe zur Einäscherung zwingend eine Untersuchung der vollständig entkleideten Leiche durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin, Pathologie oder das öffentliche Gesundheitswesen. Diese Routineuntersuchung konzentriert sich auf äußere Anzeichen eines nicht-natürlichen Todes.

Sollten sich bei dieser zweiten Leichenschau geringste Anhaltspunkte für eine unklare Todesursache ergeben, muss zwingend die Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei eingeschaltet werden. Für Sie als Angehörige bedeutet dies jedoch im Normalfall keinerlei Mehraufwand, es kann lediglich zu einer Verzögerung von ein paar Tagen bei der Planung der Bestattung kommen.

Wie läuft eine Seebestattung an der Nord- oder Ostsee ab und was sind die Voraussetzungen?

Eine Seebestattung erfordert zwingend eine vorherige Einäscherung. Die Asche wird in einer speziellen, wasserlöslichen Seeurne dem Meer übergeben. Dies kann als stille Beisetzung ohne Angehörige oder als begleitete Fahrt mit einer Trauerfeier an Bord erfolgen. Als Mitglied der Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft (DSBG) organisiert Lenz Bestattungen Beisetzungen von fast allen deutschen Häfen.

Die Seebestattung ist für viele Menschen aus Hamburg und ganz Norddeutschland eine besonders naturverbundene und tröstliche Form des letzten Abschieds, die die Unendlichkeit des Meeres symbolisiert. Eine grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Willenserklärung für diese Bestattungsform nachgewiesen werden kann – idealerweise durch eine zu Lebzeiten verfasste handschriftliche Verfügung oder eine entsprechende Erklärung der nächsten Angehörigen.

Nach der obligatorischen Kremierung wird die Urne durch uns sicher an die beauftragte Reederei überführt. Angehörige haben die Wahl zwischen zwei grundsätzlichen Durchführungsarten:

  • Stille Seebestattung: Die Urne wird durch den Kapitän bei einer speziellen Ausfahrt dem Meer übergeben, ohne dass Hinterbliebene anwesend sind. Dies ist die kostengünstigste Variante.
  • Begleitete Seebestattung: Familie und Freunde fahren mit dem Schiff zu einer freigegebenen Beisetzungsposition, die sich außerhalb der Drei-Meilen-Zone ("Rauher Grund") befindet. Der Kapitän hält an Bord eine seemännische Trauerrede nach alten Traditionen. Nach dem Schlagen der Schiffsglocke – meist vier Doppelschläge als Zeichen für das Ende der Wache – wird die Urne dem Wasser übergeben. Angehörige können Blütenblätter als letzten maritimen Gruß auf das Wasser streuen. Blumengebinde mit Draht oder Kunststoff sind aus ökologischen Gründen streng untersagt.

Im Anschluss an die Fahrt erhalten die Hinterbliebenen einen feierlichen Auszug aus dem Schiffstagebuch sowie eine Seekarte mit den genauen nautischen Koordinaten des Beisetzungsortes als dauerhaften Ort der Erinnerung. Durch unsere langjährige und geprüfte Partnerschaft mit der renommierten Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft e.G. (DSBG) garantieren wir einen würdevollen und reibungslosen Ablauf, egal ob in der Ostsee, Nordsee oder sogar in internationalen Gewässern.

Darf ich die Urne in Hamburg mit nach Hause nehmen oder im Garten beisetzen?

Nein, in Deutschland und somit auch in Hamburg gilt ein sehr strenger gesetzlicher Friedhofszwang. Eine Urne darf von Privatpersonen grundsätzlich nicht mit nach Hause genommen oder auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden. Die Beisetzung muss zwingend auf einem ausgewiesenen Friedhof, in einem offiziellen Bestattungswald oder auf See erfolgen.

Der Friedhofszwang (Bestattungspflicht) ist im deutschen Bestattungs- und Ordnungsrecht traditionell tief und kompromisslos verankert. Die Intention des Gesetzgebers ist es, die ungestörte Totenruhe zu wahren, hygienische Standards zu garantieren und eine öffentliche, geschützte Gedenkkultur für die gesamte Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Auch wenn der verständliche emotionale Wunsch vieler Hinterbliebener enorm groß ist, den Verstorbenen in der gewohnten häuslichen Umgebung zu behalten (wie es in vielen anderen europäischen Nachbarländern durchaus üblich ist), ist dies in der Bundesrepublik rechtlich nicht zulässig. Eine einzige temporäre Ausnahme bildet die organisatorische Übergangszeit vor der Beisetzung, in der die Urne gesichert im Krematorium oder in unseren Räumlichkeiten bei Lenz Bestattungen verbleibt.

Häufig resultiert der Wunsch nach der Urne zu Hause aus der Sorge vor der langfristigen Verpflichtung zur Grabpflege. Wenn Sie Bedenken bezüglich der späteren Aufwände haben, bietet Wolfgang J. Lenz Bestattungen Ihnen in und um Hamburg zahlreiche tröstliche Alternativen zum klassischen, pflegeintensiven Friedhofsgrab an:

  • Baumbestattungen: In Friedwäldern, RuheForsten oder städtischen Waldbereichen wird die biologisch abbaubare Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Die Grabpflege übernimmt allein die Natur.
  • Kolumbarium oder Urnenwand: Eine sehr würdevolle Alternative auf dem Friedhof, bei der die Urne in einer Nische beigesetzt und mit einer Steinplatte verschlossen wird. Es entsteht kein Pflegeaufwand für Bepflanzungen.
  • Anonyme und halbanonyme Grabanlagen: Auf den großen Hamburger Friedhöfen bieten sich Rasengräber oder Gemeinschaftsanlagen an, die nicht individuell gepflegt werden müssen, aber dennoch einen zentralen Ort der Trauer bieten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab auf Hamburger Friedhöfen?

Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt, die Lage ist nicht wählbar und es wird nach Ablauf der Ruhezeit zwingend aufgelöst. Ein Wahlgrab können Sie individuell auf dem Friedhof aussuchen. Es bietet Platz für mehrere Beisetzungen, und das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Frist verlängert werden, weshalb es als Familiengrab genutzt wird.

Die Entscheidung für die richtige Grabart auf den großen, historischen Hamburger Anlagen wie dem Friedhof Ohlsdorf (dem größten Parkfriedhof der Welt), dem Friedhof Öjendorf oder dem Hauptfriedhof Altona ist weitreichend – sowohl in emotionaler Hinsicht für die Trauerbewältigung als auch in finanzieller Hinsicht bezüglich der Friedhofsgebühren.

Der grundlegende Unterschied definiert sich über die Flexibilität und die Nutzungsdauer:

  • Das Reihengrab: Wie der Name impliziert, werden diese Grabstätten (sowohl für Särge als auch für Urnen) im Sterbefall streng der Reihe nach vergeben. In einem Reihengrab darf gesetzlich immer nur ein einziger Verstorbener beigesetzt werden. Die Kosten in Hamburg liegen laut Gebührenordnung beispielsweise bei 1.415 Euro für ein Erdreihengrab. Der entscheidende Faktor: Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Hamburg je nach Bodenbeschaffenheit meist 20 bis 25 Jahre) wird das Grab zwingend vom Friedhof eingeebnet; eine Verlängerung durch die Angehörigen ist rechtlich nicht möglich.
  • Das Wahlgrab: Hier erwerben Sie das Nutzungsrecht für eine selbst ausgesuchte Ruhestätte. Sie können die Lage (z.B. bevorzugt in der Nähe eines alten Baumes, an einem Hauptweg oder in historischen Quartieren) frei wählen. Ein Wahlgrab ist mehrstellig, was bedeutet, dass mehrere Särge und zusätzlich Urnen auf der gleichen Parzelle beigesetzt werden können. Auch wenn es in der Anschaffung teurer ist (Sargwahlgräber liegen in Hamburg in der Grundgebühr oft bei ca. 2.995 Euro ), ermöglicht die Option zur mehrfachen Verlängerung des Nutzungsrechts, dass Generationen einer Familie an einem gemeinsamen Ort vereint bestattet werden können.

Als tief in Hamburg verwurzeltes Bestattungsunternehmen begleiten wir Sie gerne zur Begehung der Friedhöfe und beraten Sie bei der Auswahl der exakt passenden Grabstätte.

Welche Leistungen übernimmt Wolfgang J. Lenz Bestattungen in Eidelstedt und Umgebung für die Angehörigen?

Als Familienbetrieb mit über 100-jähriger Tradition übernehmen wir alle Aufgaben im Trauerfall: Von der hygienischen Versorgung über die Überführung bis zur Gestaltung individueller Trauerfeiern. Mit unserem 24h-Rufnotdienst – ohne anonymen Anrufbeantworter – sind wir Tag und Nacht persönlich für Sie da. Wir entlasten Sie bei Behördengängen und beraten Sie empathisch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen.

Die Leitphilosophie von Wolfgang J. Lenz Bestattungen, das heute von Martina Lenz-Eckhoff und Bestattermeister Sven Eckhoff geführt wird, lautet: "Wir sind an Ihrer Seite.". Seit über 100 Jahren begleiten wir Familien in Hamburg durch ihre schwersten Stunden. Das bedeutet, wir distanzieren uns bewusst von anonymen Fertigpaketen und bieten stattdessen eine zutiefst persönliche, individuelle Betreuung, bei der Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen.

Unser umfassendes Leistungsportfolio deckt den gesamten Prozess ab:

  • Persönliche Erreichbarkeit: Wir lassen Sie in der Akutsituation nicht allein. Unser Notruf (040 570 57 33) ist 24 Stunden am Tag besetzt, und Sie sprechen direkt mit uns als Ihren persönlichen Ratgebern, nicht mit einem Callcenter oder Anrufbeantworter.
  • Logistik & Versorgung: Wir garantieren eine pietätvolle Abholung und Überführung von zu Hause, aus dem Krankenhaus oder Pflegeheim sowie die fachgerechte hygienische Grundversorgung und Einbettung des Verstorbenen.
  • Behördenmanagement: Wir befreien Sie von der anstrengenden Bürokratie, melden den Verstorbenen beim Standesamt an, bei Krankenkassen und Rentenversicherungen ab und fordern notwendige Überbrückungsgelder an.
  • Zeremonien & Trauerfeiern: Wir koordinieren Termine mit Friedhofsverwaltungen, Kirchen, Pastoren,freien Trauerrednern und Musikern. Neben den städtischen Kapellen gestalten wir Abschiednahmen in der Elisabethkirche in Eidelstedt oder in  individuell dekorierten Abschiedsräumen. Auf besonderen Wunsch und wenn die gegebenheiten es erlauben auch bei Ihnen zuhause z.B. Im Garten.
  • Gestaltung: Wir übernehmen den individuellen Trauerdruck (Karten, Zeitungsanzeigen) und organisieren in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern die Dekoration und Trauerfloristik.

Mit unserem Hauptstandort in der Pinneberger Chaussee 18a sind wir stark im Hamburger Westen, insbesondere in den Stadtteilen Eidelstedt, Stellingen und Lurup, sowie in der Gemeinde Halstenbek verwurzelt und garantieren absolute Zuverlässigkeit.

Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bietet sie?

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie bereits zu Lebzeiten alle Details Ihrer eigenen Beerdigung (Bestattungsart, Friedhof, Musikauswahl) in einem rechtlich bindenden Vertrag. Die Hauptvorteile sind die Sicherung Ihrer eigenen Wünsche, die massive emotionale und finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen sowie der Schutz der dafür zurückgelegten Gelder (Schonvermögen) vor dem Zugriff durch das Sozialamt.

Der eigene Tod ist ein Thema, das in unserer Gesellschaft oft verdrängt wird. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge bei Wolfgang J. Lenz Bestattungen gibt Ihnen jedoch das tiefe, beruhigende Gefühl, alles Wesentliche geregelt zu haben und nichts dem Zufall zu überlassen.

In einem ausführlichen und selbstverständlich kostenlosen Beratungsgespräch halten wir Ihre Vorstellungen detailliert vertraglich fest. Soll es eine klassische Erdbestattung in Hamburg-Eidelstedt, eine naturnahe Baumbestattung oder eine anonyme Beisetzung sein? Welche Kleidung möchten Sie tragen? Welche Lieder sollen gespielt werden?

Neben der inhaltlichen und zeremoniellen Planung ist die finanzielle Absicherung des Vertrages ein zentraler, schützender Baustein. Dies geschieht in der Regel durch die Einrichtung eines insolvenzsicheren, zweckgebundenen Treuhandkontos (z. B. bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) oder durch den Abschluss einer speziellen Sterbegeldversicherung. Diese eingezahlten Gelder sind streng zweckgebunden und gelten vor dem Gesetz als "Schonvermögen". Das bedeutet konkret, dass sie vom Sozialamt nicht angetastet und nicht für eventuell später anfallende Pflegekosten herangezogen werden dürfen. Sie entlasten damit Ihre Familie in den ohnehin schon schweren Stunden des Abschieds von zermürbenden Entscheidungen und erheblichen finanziellen Sorgen.

Wo können persönliche Trauerfeiern in Hamburg-Eidelstedt und Umgebung stattfinden?

Trauerfeiern können in den Kapellen der Hamburger Friedhöfe, in Ihrer eigenen Kirchengemeinde oder in der Elisabethkirche in Hamburg-Eidelstedt stattfinden. Ebenso sind Zeremonien zu Hause oder im Garten möglich, wenn die örtlichen Gegebenheiten es erlauben. Für naturnahe Abschiede organisieren wir Feiern in RuheForsten sowie auf der Ost- und Nordsee. An jedem dieser Orte übernehmen wir die individuelle Dekoration – stets angepasst an die jeweilige Umgebung und die vorhandenen Platzverhältnisse.

Der Ort und die Ausgestaltung einer Trauerfeier tragen maßgeblich zur Trauerbewältigung bei. Bei Wolfgang J. Lenz Bestattungen sind Sie nicht an standardisierte Abläufe gebunden. Wir bieten Ihnen in Hamburg und Umgebung zahlreiche Möglichkeiten, um das Leben des verstorbenen Menschen noch einmal individuell zu würdigen.

  • Friedhofskapellen & Kirchen
    Eine klassische Trauerfeier kann direkt in einer Kapelle auf dem Friedhof stattfinden, von der aus der Sarg oder die Urne anschließend zur Grabstätte begleitet wird. Ebenso organisieren wir Gottesdienste in Ihrer eigenen Kirchengemeinde oder – als besondere lokale Möglichkeit – in der Elisabethkirche in Eidelstedt, die direkt an den Eidelstedter Friedhof grenzt. Überall dort kümmern wir uns um eine individuelle Dekoration, die sich harmonisch in die jeweilige Umgebung und die Platzverhältnisse einfügt.
  • Zuhause oder im Garten
    Wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, ist auch eine Trauerfeier im eigenen Zuhause oder im Garten möglich – ein sehr persönlicher und intimer Rahmen, der manchen Familien besonders am Herzen liegt. Wir bringen die passende Dekoration mit und gestalten den Raum gemeinsam mit Ihnen.
  • Kleine Abschiedsräume & individuelle Gestaltung
    Für einen intimeren Abschied im kleineren Kreis nutzen wir geeignete Abschiedsräume, die wir individuell für Sie dekorieren – mit Blumenschmuck, Musikauswahl und persönlichen Elementen, die dem Verstorbenen gerecht werden. Eigene Abschiedsräume betreiben wir derzeit noch nicht, arbeiten jedoch mit geeigneten Partnern zusammen.
  • Abschied am offenen Sarg
    Die physische Nähe ist in der Trauer oft entscheidend. Sowohl in Friedhofskapellen als auch in geeigneten Abschiedsräumen ermöglichen wir nach vorheriger Absprache einen stillen oder musikalischen Abschied am offenen Sarg.
  • Alternative Orte in der Natur
    Für naturverbundene Menschen organisieren wir Zeremonien unter freiem Himmel – in RuheForsten oder bei einer maritimen Ausfahrt auf der Ost- und Nordsee.

Unabhängig vom gewählten Ort können die Trauerworte von einem Geistlichen oder einem von uns vermittelten freien Trauerredner gesprochen werden. Wir sorgen dafür, dass Wertschätzung und Verbundenheit im Mittelpunkt der Feier stehen.

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